FAQs im Zusammenhang mit der COVID-19 Pandemie

Wie wirkt sich ein behördlich angeordnetes Beherbergungsverbot aus?

Sollte aufgrund einer behördlichen Anordnung bzgl. der COVID-19 Pandemie ein Beherbergungsverbot ausgesprochen werden und dadurch die vereinbarte Leistungserbringung des Vermieters nicht möglich sein, entfällt für beide Vertragsparteien die Erbringung der Leistungspflicht. Stornierungskosten werden nicht verlangt. Sollten Zahlungen geleistet worden sein, werden diese an den Gast zurückerstattet.

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Anja Engelhardt

Anja Engelhardt

Cactus Reisebüro
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